Wissen & FAQ - Gefahrgut

Gefahrgut - Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?

Erfahre hier, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, welche Ausnahmen gelten und was die GbV dazu vorgibt.

Gefahrgut - Welche Pflichten haben die Beteiligten einer Beförderung?

Wer muss beim Gefahrgutversand was beachten? Die wichtigsten Pflichten von Absender, Verpacker und Verlader mit praktischen Beispielen.

Gefahrgut - Was ist die 1000-Punkte-Regel?

Erfahre, wie die 1000-Punkte-Regel nach ADR funktioniert, wie die Punkte berechnet werden und welche Erleichterungen und Pflichten gelten.

Gefahrgut - ADR 1.3 Unterweisung

Was ist eine Unterweisung nach ADR 1.3? Was beinhaltet diese? Wer muss unterwiesen werden? Erfahre hier alles Rund um das die ADR 1.3 Unterweisung.

Gefahrgut - Gefahrgutklassen

Die neun Gefahrgutklassen nach ADR im Überblick: Erfahre, welche Gefahren diese Klassen beschreiben, wie Gefahrzettel aussehen und welche Beispiele es im Alltag gibt.

Gefahrgut - Lithium-Ionen-Batterien / Natrium-Ionen-Batterien

Welche Vorschriften gelten beim Versand von Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien? Alles zu UN-Nummern, SV 188, Verpackung und Kennzeichnung.

Was ist Gefahrgut und wann gelten die Gefahrgutvorschriften?

Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, von denen während der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte ausgehen können. Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird insbesondere durch das ADR geregelt. Je nach Gefahrgut, Menge, Verpackung und Beförderungsart gelten unterschiedliche Anforderungen und mögliche Freistellungen. 

Mehr zum Thema Gefahrgutklassen findest Du hier!

Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene oder Binnenwasserstraße beziehungsweise das damit zusammenhängende Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen umfassen, müssen grundsätzlich prüfen, ob sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sieht verschiedene Befreiungsmöglichkeiten vor. Entscheidend sind insbesondere die konkreten Tätigkeiten, Gefahrgüter und Beförderungsmengen.

Mehr zum Thema Gefahrgutbeauftragter findest Du hier!

Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen entsprechend ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterwiesen werden. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigte im Versand, Lager, in der Verpackung, Verladung und Disposition. Die Unterweisung muss grundsätzlich vor der eigenständigen Übernahme entsprechender Tätigkeiten erfolgen und regelmäßig aufgefrischt werden.

Mehr zum Thema Unterweisung ADR 1.3 findest Du hier!

Die sogenannte 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei der Beförderung gefährlicher Güter. Dabei werden die transportierten Mengen anhand ihrer Beförderungskategorien bewertet. Wird der zulässige Wert von 1000 Punkten nicht überschritten, entfallen bestimmte ADR-Anforderungen. Andere Pflichten, beispielsweise zur Verpackung, Kennzeichnung und Unterweisung, bleiben jedoch bestehen.

Mehr zum Thema 1000-Punkte-Regel nach ADR findest Du hier!

Die Kosten eines externen Gefahrgutbeauftragten sind deutlich geringer als eine interne Lösung.

Zusätzlich ist ein externer Gefahrgutbeauftragter immer „Up-to-Date“ – durch regelmäßigen Weiterbildungen.

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Beim Gefahrguttransport sind die Verantwortlichkeiten auf verschiedene Beteiligte verteilt. Der Absender muss unter anderem sicherstellen, dass das Gefahrgut zur Beförderung zugelassen ist und die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden. Der Verpacker muss die einschlägigen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften beachten. Der Verlader hat unter anderem den Zustand der Versandstücke sowie die für ihn geltenden Verladevorschriften zu berücksichtigen. Die jeweiligen Pflichten ergeben sich insbesondere aus dem ADR und der GGVSEB.

 
Gefahrgutbeauftragter im Gespräch