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Gefahrgutberatung Florian Herber

Gefahr – Einfach – Erklärt

Dein Experte für Gefahrgüter und Gefahrstoffen.

Ich bin Dein verlässlicher Partner für alle Anliegen rund um Gefahrgut, unterstütze Dich als externer Gefahrgutbeauftragter und helfe beim Aufbau deines Gefahrstoff-managements. Mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Dich dabei, die Sicherheit in Deinem Unternehmen zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Zusätzlich kann ich als Sachkundige Person nach der Chemikalien-Verbotsverordnung bei der Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben Deinem Unternehmen unterstützen.

  • Gewährleistung Deiner Rechtssicherheit im Unternehmen
  • Minimierung der Risiken für Dein Unternehmen
  • Kompetente und zielorientierte Beratung über die Vorschriften
  • Einfache und verständliche Erklärung
  • Alles aus einer Hand – ein Ansprechpartner für alle Bereiche

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Mit Gefahrgutberatung Florian Herber bleibt Dein Unternehmen sicher!

  • Expertise: Als ausgebildeter Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragter verfüge ich über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagements.
  • Individuelle Lösungen: Wir entwickeln gemeinsam maßgeschneiderte Konzepte, die genau auf die Bedürfnisse und Anforderungen Deines Unternehmens zugeschnitten sind.
  • Sicherheit: Die Sicherheit Deines Unternehmens und Deiner Mitarbeiter hat für mich oberste Priorität.
  • Umfassende Sachkunde: Gefahrgutberatung Florian Herber ist im Besitz der umfassenden Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Dein Weg zum unverbindlichen Angebot

Kostenlose Erstberatung

In diesem Gespräch klären wir, wie ich Deinem Unternehmen unterstützen und helfen kann.

Unverbindliches Angebot

Wir erstellen Dir ein unverbindliches, persönliches Angebot – perfekt abgestimmt auf Dein Anliegen.

Zusammenarbeit

Du entscheidest, ob und wann wir mit der Zusammenarbeit starten wollen!

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Mit Gefahrgutberatung Florian Herber bleibt Dein Unternehmen rechtssicher unterwegs.

Gefahrgutberatung

Als Gefahrgutbeauftragter stehe ich Dir zur Seite:

  • Begehung Deines Unternehmens
  • Schulung Deiner Mitarbeiter
  • Informationen Rund um das Thema Gefahrgüter
  • Fragen werden leicht verständlich beantwortet

Mit mir gemeinsam bestreiten wir einen Weg, der Dich erfolgreicher macht!

Gefahrstoffberatung

Hierbei unterstütze ich Dich:

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • Prüfung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
  • Erstellung eines verpflichteten  Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von rechtskonformen Sicherheitsdatenblätter
  • Einfache und verständliche Beantwortung deiner Fragen

Ich mach Deinen Umgang mit Gefahrstoffen sicherer!

ChemVerbotsV

Verpflichtung für Dein Unternehmen:

  • Prüfung Deiner Gefahrstoffe anhand von Sicherheitsdaten-  blätter
  • Belehrung Deiner Mitarbeiter
  • Unterstützung und Hilfe bei Behördengänge
  • Verständliche Erklärung 

Diese Verordnung muss nicht kompliziert sein!

Warum Du dich für Gefahrgutberatung Florian Herber entscheiden solltest?

  1.  Als Experte auf diesem Gebiet kommuniziere ich mit Dir und Deinem Unternehmen in einer klaren und verständlichen Sprache.
  1.  Es gibt keine versteckten Kosten – Du hast die volle Kostenkontrolle.
  1.  Ich biete Dir alles aus einer Hand und stehe Dir als Ansprechpartner für alle Themen zur Verfügung.

Kontaktformular

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Meine eingebebenen Angaben aus dem o.g. Kontaktformular werden nur zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage verarbeitet. Die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten habe ich zur Kenntnis genommen. (https://gefahrgut-herber.de/datenschutz/)

FAQ - Themen

 

Gefahrgut

Die Vorschriften für den Transport und Umgang von Gefährlichen Gütern sind sehr komplex und werden im aktuellen ADR 2023 sowie in nationalen Gefahrgutvorschriften geregelt. Je nach Gefahrgutklasse entstehen dadurch verschiedene Herausforderungen, welche eingehalten werden müssen. Ich helfe Dir hierbei, diese Vorschriften umzusetzen und zu verstehen!

 

Gefahrstoff

Der Umgang mit Gefahrstoffen stellt eine große Herausforderung dar, da es viele Vorschriften zu beachten gibt. Dazu gehören Vorschriften zur Lagerung,  Kennzeichnung, Handhabung, Entsorgung und zum Verkauf. Die bekannteste Vorschrift ist die Gefahrstoffverordnung. Ich stehe Dir gerne zur Verfügung, um diese Herausforderungen zu bewältigen. 

 

Chemikalien-Verbotsverordnung

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist Teil des Chemikaliengesetzes und regelt Beschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen von sehr gefährlichen Stoffen oder Gemischen sowie von Erzeugnissen. Als sachkundige Person verfüge ich über das nötige Expertenwissen, um Dich bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen und Dir zu helfen! 

Was sind eigentlich Gefahrgüter?

Gefahrgüter sind Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, die aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften während des Transports eine Gefahr für uns Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen können. Sie werden in verschiedene UN-Nummern und Gefahrenklassen eingeteilt und klassifiziert. Diese Klassifizierung bringt verschiedene Pflichten mit sich, wie beispielsweise die richtige Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, die eingehalten werden müssen.

Wo finde ich die geforderten Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter?

Die Vorschriften und Regelungen stehen zusammengefasst im aktuellen ADR 2023 (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sowie in nationalen Verordnungen wie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).

Wann ist eine Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten Pflicht für ein Unternehmen?

Eine wichtige und unverzichtbare Person im Bezug auf Gefahrgüter ist der Gefahrgutbeauftragter.


Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Das bedeutet aber auch, dass Unternehmen, die Gefahrgüter lagern, verpacken oder umschlagen, von dieser Pflicht nicht ausgenommen sind.

Wer ist für die Umsetzung zur Einhaltung der Vorschriften verantwortlich? 

Bei einer Beförderung von gefährlichen Gütern sind immer mehrere Personen beteiligt. Um ein paar Beispiele zu nennen gibt es den Absender, den Auftraggeber des Absenders, den Verpacker, den Verlader, den Beförderer, den Fahrzeugführer und den Entlader. Jeder Einzelne hat Pflichten aus dem ADR zu erfüllen, damit Gefahrgüter sicher transportiert werden dürfen. 

Für wen gelten diese Vorschriften? Wer ist von den Gefahrgutvorschriften betroffen? 

Grundsätzlich gelten diese Vorschriften für alle Unternehmen, die an einer Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Privatpersonen sind hiervon ausgenommen, sofern das zu befördernde Gefahrgut die normalen Haushaltsgrößen nicht überschreitet. 


WICHTIG: Es ist zu beachten, dass auch Privatpersonen für die Ladungssicherung verantwortlich sind. Insbesondere bei einem Transport von Gefahrgüter ist dies sehr wichtig!

Nicht jeder LKW-Fahrer darf Gefahrgut befördern. Aber wieso ist das so? 

Gefahrgüter dürfen nicht von jedem LKW-Fahrer transportiert werden – und das aus gutem Grund! Damit man Gefahrgüter transportieren darf, benötigt der Fahrzeugführer eine Zusatzausbildung – den ADR-Schein. Dieser Schein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss regelmäßig verlängert werden. Durch diese Ausbildung erwirbt der Fahrer Kenntnisse über die 1000-Punkte-Regelung, kennt die Gefahren von Gefahrgütern und das richtige Verhalten in Notsituationen. Des Weiteren wird gelehrt, welche Ausrüstung das Fahrzeug haben muss, um Gefahrgüter transportieren zu dürfen. Eine Beförderung durch einen Fahrer ohne ADR-Schein ist absolut verboten!

Du benötigst Hilfe und Unterstützung? Ob per Telefon, E-Mail, Video-Call oder bei einem persönlichen Treffen? Einfach anfragen – von mir erhältst du eine Beratung auf Augenhöhe – Gemeinsam finden wir eine passende Lösung!