FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Gefahrgut - Alles Wichtige Rund um das Thema Gefahrgut

Die Vorschriften für den Transport und Umgang von Gefährlichen Gütern sind sehr komplex und werden im aktuellen ADR 2025 sowie in nationalen Gefahrgutvorschriften geregelt.

Gefahrstoffe - Alles Wichtige Rund um das Thema Gefahrstoffe

Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zur Lagerung und Kennzeichnung. Erfahre hier mehr.

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die Verordnung ist Teil des Chemikaliengesetzes und regelt Beschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen von sehr gefährlichen Stoffen oder Gemischen sowie von Erzeugnissen.

Gefahrstoffkataster

Dein umfassendes Gefahrstoffverzeichnis für Deine Sicherheit, sowie die Sicherheit Deiner Mitarbeiter findest Du hier.

Gefahrgutklassen

Gefahrgüter werden anhand ihrer verschiedenen Merkmale in unterschiedliche Gefahrgutklassen klassifiziert und untergliedert.

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblätter, auch bekannt als SDB, sind ein wichtiges Dokument über einen chemischen Stoff oder Gemisch.

Was kostet ein Externer Gefahrgutbeauftragter?

Die Kosten eines externen Gefahrgutbeauftragten sind deutlich geringer als eine interne Lösung.

Zusätzlich ist ein externer Gefahrgutbeauftragter immer „Up-to-Date“ – durch regelmäßigen Weiterbildungen.

Mit mir an Deiner Seite findest Du die optimale Lösung – einfach hier direkt anfragen. Wir finden eine Lösung, die sich für beide Seiten lohnt. 

Mein Schwerpunkt als Externer Gefahrgutbeauftragter liegt bei der Betreuung der Unternehmen im Landkreis Fulda sowie in ganz Hessen samt angrenzenden Bundesländern. Ich betreue aber auch Kunden Deutschlandweit. 

 

Ein externer Gefahrgutbeauftragter unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Beförderung gefährlicher Güter nach ADR. 

  • Er überwacht Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften
  • Er kontrolliert und dokumentiert die Prozesse einer Beförderung von gefährlichen Gütern
  •  Ein Gefahrgutbeauftragter berät Unternehmen zu allen Fragen zu Gefahrgut.
 
Gefahrgutberatung Florian Herber übernimmt bei Bedarf zusätzlich die Unterweisung der Mitarbeiter nach ADR/IMDG. Gerne anfragen!

Eine wichtige und unverzichtbare Person im Bezug auf Gefahrgüter ist der Gefahrgutbeauftragter.

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Das bedeutet aber auch, dass Unternehmen, die Gefahrgüter lagern, verpacken oder umschlagen, von dieser Pflicht nicht ausgenommen sind.

Du bist unsicher, ob Du einen Gefahrgutbeauftragten benötigst? Gerne beantworte ich Dir diese Fragen. 

Grundsätzlich gelten diese Vorschriften für alle Unternehmen, die an einer Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Privatpersonen sind hiervon ausgenommen, sofern das zu befördernde Gefahrgut die normalen Haushaltsgrößen nicht überschreitet.

WICHTIG: Es ist zu beachten, dass auch Privatpersonen für die Ladungssicherung verantwortlich sind. Insbesondere bei einem Transport von Gefahrgüter ist dies sehr wichtig!

Gefahrgüter sind Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, die aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften während des Transports eine Gefahr für uns Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen können. Sie werden in verschiedene UN-Nummern und Gefahrenklassen eingeteilt und klassifiziert. Diese Klassifizierung bringt verschiedene Pflichten mit sich, wie beispielsweise die richtige Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, die eingehalten werden müssen.

Gefahrgutberatung Florian Herber unterstützt Dich bei der Umsetzung dieser Vorschriften. Gerne hier anfragen.

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Kennnummer, mit der Gefahrgüter weltweit eindeutig identifiziert werden. Sie wird von den Vereinten Nationen (UN) vergeben und dient dazu, gefährliche Stoffe, Gemische und Gegenstände international einheitlich zu bezeichnen.

Die bekanntesten UN-Nummern sind UN 1203 für BENZIN und UN 1202 für DIESELKRAFTSTOFF.

Sobald eine UN-Nummer für einen Stoff/Gegenstand vergeben wurde, muss geprüft werden, welche gefahrgutrechtliche Anforderung zu beachten ist.

 

Florian Herber im Gespräch mit einer Kundin.