Ob Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten oder explosive Stoffe – Gefahrgut ist in unserer modernen Welt allgegenwärtig. Doch der Umgang mit diesen Stoffen ist anspruchsvoll und erfordert ein fundiertes Wissen über gesetzliche Regelungen und Sicherheitsstandards. Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) stellt hierfür die wichtigsten Vorschriften bereit, um den sicheren Transport von Gefahrgut zu gewährleisten.
Hier erfährst Du alles, was Du über die Vorschriften zum Gefahrguttransport und die Rolle eines professionellen Gefahrgutbeauftragten wissen solltest. Mein Ziel ist es, Dir umfassendes Wissen zu vermitteln, damit Du als Unternehmer sicher und regelkonform handeln kannst – und gleichzeitig Deine Mitarbeiter und Umwelt schützt.
Gefahrgut bezeichnet Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften potenzielle Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen. Diese Gefahr kann sich während des Transports in Form von Unfällen oder Leckagen entfalten. Die Regulierung ist daher von zentraler Bedeutung.
Jede dieser Klassen hat spezifische Risiken, die besondere Sicherheitsvorkehrungen und gesetzliche Regelungen erfordern. Genau hier greift das ADR-Regelwerk ein.
Weitere Informationen über die Gefahrgutklassen findest Du hier!
Das ADR regelt den Transport gefährlicher Güter auf Straßen in Europa. Die Vorschriften zielen darauf ab, Risiken zu minimieren und hohe Sicherheitsstandards sicherzustellen. Als Unternehmen, das Gefahrgut transportiert, bist Du gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen des ADR einzuhalten.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Vorschriften werden alle zwei Jahre aktualisiert, um auf neue Sicherheitsentwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren.
Tipp: Mit einem aktuellen und fachkundigen Partner an Deiner Seite wird sichergestellt, dass Du stets alle neuen Änderungen des ADR-Regelwerks einhältst. – HIER DIREKT ANFRAGEN!
Ein Gefahrgutbeauftragter ist ein essenzieller Bestandteil jedes Unternehmens, das gefährliche Gütern zum Versand vorbereitet oder diese transportiert. Laut Gesetz ist jedes Unternehmen, das regelmäßig Gefahrgut transportiert, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Ein gut ausgebildeter Gefahrgutbeauftragter kennt die rechtlichen Anforderungen und weiß genau, wie man sicherstellt, dass diese im Unternehmen umgesetzt werden. Zögere nicht und frage mich direkt an. Gerne übernehme ich die Rolle als Externer Gefahrgutbeauftragter!
Für viele Unternehmen ist es eine Herausforderung, alle gesetzlichen Anforderungen an den Gefahrguttransport zu erfüllen. Allein aus dem Grund des Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden und diese als interne Gefahrgutbeauftragte auszubilden.
Als externer Gefahrgutbeauftragter biete ich Unternehmen die Freiheit, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während ich mich um die komplexen ADR-Anforderungen kümmere.
Der sichere und gesetzeskonforme Umgang mit Gefahrgut ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern trägt auch maßgeblich zum Ansehen und Erfolg Deines Unternehmens bei. Mit der Einhaltung der ADR-Vorschriften und der Unterstützung eines erfahrenen Gefahrgutbeauftragten kannst Du sicherstellen, dass Dein Unternehmen alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und Risiken minimiert.
Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass Dein Gefahrguttransport sicher und regelkonform abläuft!
Die Kosten eines externen Gefahrgutbeauftragten sind deutlich geringer als eine interne Lösung.
Zusätzlich ist ein externer Gefahrgutbeauftragter immer „Up-to-Date“ – durch regelmäßigen Weiterbildungen.
Mit mir an Deiner Seite findest Du die optimale Lösung – einfach hier direkt anfragen. Wir finden eine Lösung, die sich für beide Seiten lohnt.
Mein Schwerpunkt als Externer Gefahrgutbeauftragter liegt bei der Betreuung der Unternehmen im Landkreis Fulda sowie in ganz Hessen samt angrenzenden Bundesländern. Ich betreue aber auch Kunden Deutschlandweit.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Beförderung gefährlicher Güter nach ADR.
Eine wichtige und unverzichtbare Person im Bezug auf Gefahrgüter ist der Gefahrgutbeauftragter.
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Das bedeutet aber auch, dass Unternehmen, die Gefahrgüter lagern, verpacken oder umschlagen, von dieser Pflicht nicht ausgenommen sind.
Du bist unsicher, ob Du einen Gefahrgutbeauftragten benötigst? Gerne beantworte ich Dir diese Fragen.
Grundsätzlich gelten diese Vorschriften für alle Unternehmen, die an einer Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Privatpersonen sind hiervon ausgenommen, sofern das zu befördernde Gefahrgut die normalen Haushaltsgrößen nicht überschreitet.
WICHTIG: Es ist zu beachten, dass auch Privatpersonen für die Ladungssicherung verantwortlich sind. Insbesondere bei einem Transport von Gefahrgüter ist dies sehr wichtig!
Gefahrgüter sind Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, die aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften während des Transports eine Gefahr für uns Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen können. Sie werden in verschiedene UN-Nummern und Gefahrenklassen eingeteilt und klassifiziert. Diese Klassifizierung bringt verschiedene Pflichten mit sich, wie beispielsweise die richtige Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, die eingehalten werden müssen.
Gefahrgutberatung Florian Herber unterstützt Dich bei der Umsetzung dieser Vorschriften. Gerne hier anfragen.
Die UN-Nummer ist eine vierstellige Kennnummer, mit der Gefahrgüter weltweit eindeutig identifiziert werden. Sie wird von den Vereinten Nationen (UN) vergeben und dient dazu, gefährliche Stoffe, Gemische und Gegenstände international einheitlich zu bezeichnen.
Die bekanntesten UN-Nummern sind UN 1203 für BENZIN und UN 1202 für DIESELKRAFTSTOFF.
Sobald eine UN-Nummer für einen Stoff/Gegenstand vergeben wurde, muss geprüft werden, welche gefahrgutrechtliche Anforderung zu beachten ist.