Unterweisung nach ADR 1.3

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Buche hier Deine Gefahrgut-Unterweisung nach ADR 1.3

Alle Personen, die an der Beförderung oder dem Versand gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen eine Gefahrgut-Unterweisung nach ADR 1.3 erhalten. Dies umfasst Mitarbeiter, die beim Gefahrguttransport be- oder entladen, den Absender, der Verpacker, Personal bei Spediteuren, Verlader oder Fahrzeugführer. Diese werden im Rahmen der Gefahrgutschulung unterwiesen.

Meine Gefahrgut-Unterweisung nach ADR 1.3 ist ideal für alle Personen, die an einer Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und daher eine Unterweisung benötigen. Im Anschluss erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine offizielle Teilnahmebescheinigung.

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Was Dich erwartet

✔ Rechtssichere Vermittlung der Inhalte nach ADR 1.3

✔ Praxisbeispiele aus dem Alltag von Versand & Logistik

✔ Interaktive Elemente statt Frontalunterricht

✔ Teilnahmezertifikat als Nachweis

✔ Raum für Fragen

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Wie kannst Du dich anmelden

Die Anmeldung erfolgt über den Kalender rechts. Wähle einen Termin aus und ergänze Deine Daten. Bitte vergesse die Rechnungsadresse nicht. Anschließend erhältst du eine Bestätigung.

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Für wen ist diese Unterweisung geeignet

Diese Unterweisung entspricht ADR 1.3 und ist somit für alle Personen Pflicht, die an einer Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Sei es der Verlader, Be- oder Entlader, Verpacker oder derjenige, der ein Beförderungspapier erstellt. Ohne Unterweisung dürfen diese Personen nicht mit Gefahrgüter arbeiten!

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Was benötigst Du für die Teilnahme

Für die Unterweisung benötigst Du:

  • einen internetfähigen PC 

  • Kamera und Headset

  • Microsoft Teams (auch über den Browser möglich)

  • Spaß an Gefahrgut

Für wen ist diese Unterweisung geeignet?

Im ADR ist fest geregelt, dass alle Personen, die an einer Beförderung von Gefahrgüter beteiligt sind, unterwiesen sein müssen. Das kann zum Beispiel der Verpacker, der Be- und Entlader oder die Person, welche das Beförderungspapier erstellt. 

Eine Unterweisung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Eine zeitliche Festlegung gibt es hierzu nicht. Etabliert hat es sich, dass die Unterweisung einmal im Jahr durchgeführt werden sollte. Alle 2 Jahre wird das ADR ebenfalls aktualisiert.  

 

Ja natürlich, und das solltest Du auch. Diese Unterweisung wird offen gehalten, dass heißt, jeder Teilnehmende hat die Möglichkeit Fragen zu stellen. Die Mikros werden während der Unterweisung nicht ausgeschaltet. Genau davon „lebt“ diese Unterweisung.

TIPP: Bei der Anmeldung kann Du mir direkt Fragen zukommen lassen, die wir in der Unterweisung versuchen zu beantworten.