/ Online-Unterweisung
Praxisbeispiele aus dem Alltag von Versand & Logistik
Interaktive Elemente statt Frontalunterricht
Teilnahmezertifikat als Nachweis
Ideal für Versand, Lager, Einkauf und Büro
Ob Paketdienst, Spedition, Hersteller oder Händler: Sobald gefährliche Güter für einen Transport vorbereitet, verpackt oder transportiert werden, müssen die Mitarbeiter entsprechend ADR 1.3 unterwiesen sein.
Und genau hier liegt das Risiko:
Genau hierfür ist meine Feierabend-Unterweisung nach ADR 1.3!
Diese Unterweisung entspricht ADR 1.3 und ist somit für alle Personen Pflicht, die an einer Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Sei es der Verlader, Be- oder Entlader, Verpacker oder derjenige, der ein Beförderungspapier erstellt. Ohne Unterweisung dürfen diese Personen nicht mit Gefahrgüter arbeiten!
Hinweis: Auch für „Begrenzte Menge“ sowie „Freigestellter Menge“ gilt die Unterweisungspflicht!
Termin im Kalender auswählen
Zugangslink per Mail erhalten
Teilnahme online per Teams
Interaktive Schulung mit Beispielen
Teilnahmebescheinigung
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Im ADR sowie GGVSEB ist fest geregelt, dass alle Personen, die an einer Beförderung von Gefahrgüter beteiligt sind, unterwiesen sein müssen. Das kann zum Beispiel der Verpacker, der Be- und Entlader oder die Person, welche das Beförderungspapier erstellt.
Eine Unterweisung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Eine zeitliche Festlegung gibt es hierzu nicht. Etabliert hat es sich, dass die Unterweisung einmal im Jahr durchgeführt werden sollte. Alle 2 Jahre wird das ADR ebenfalls aktualisiert.
Ja natürlich, und das solltest Du auch. Diese Unterweisung wird offen gehalten, dass heißt, jeder Teilnehmende hat die Möglichkeit Fragen zu stellen. Die Mikros werden während der Unterweisung nicht ausgeschaltet. Genau davon „lebt“ diese Unterweisung.
TIPP: Bei der Anmeldung kann Du mir direkt Fragen zukommen lassen, die wir in der Unterweisung versuchen zu beantworten.