Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Ionen-Batterien -
Was sind die Herausforderungen?
Lithium-Ionen-Batterien sind in der heutigen Welt allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken. Sie werden in einer Vielzahl von Elektrogeräten wie zum Beispiel
- Smartphones
- Laptops
- Elektrowerkzeugen
- Lampen
- Elektrofahrzeuge wie E-Bikes
- Industrieanlagen
- und viele mehr
verwendet.
Lithium-Batterien sind zwar für den Alltag aus aktueller Sicht unverzichtbar, können aber auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen.
Besonders ihre Brand- und Explosionsgefahr sind eine große Herausforderung für Logistik und der Abfallwirtschaft. Lithium-Ion-Batterien, welche defekt oder beschädigt sind, stellen die größte Gefahr dar.
Aufgrund dieser potenziellen Gefahr sind Lithium-Batterien als Gefahrgut klassifiziert und unterliegen strengen Transport- und Verpackungsvorschriften.
Sind Lithium-Ionen-Batterien Gefahrgut?
Die Antwort lautet hier ganz klar: JA!
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh sind als Gefahrgutklasse 9 eingestuft.
Dies bedeutet, es gelten verschiedene Vorschriften, welche eingehalten werden müssen.
Gibt es Ausnahmen?
Bei Batterien mit einer Nennenergie unter 100 Wh (Berechnung = V x Ah) wie zum Beispiel Knopfzellen oder kleinere Geräte-Batterien (Beispiel: Akku für einen Akkuschrauber) gibt es eine Ausnahmeregelung, die die Anforderungen für den Versand erleichtert.
Bestimmungen für den sicheren Transport von Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Batterien werden im Gefahrgutrecht in verschiedene UN-Nummern klassifiziert:
- UN 3090 Lithium-Metall-Batterie
- UN 3091 Lithium-Metall-Batterie verpackt in oder mit Ausrüstung
- UN 3480 Lithium-Ionen-Batterie
- UN 3481 Lithium-Ionen-Batterie verpackt in oder mit Ausrüstung
Zusätzlich gibt es weitere UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge.
Welche Vorschriften gelten für Lithium-Batterien?
Sobald die Nennenergie der Batterie 100 Wh überschreitet, ist diese laut ADR als Gefahrgut eingestuft.
Eine unsachgemäße Verwendung kann eine große Gefahr darstellen.
Unter 100 Wh:
- Batterie muss vollständig von einer Innenverpackung umschlossen sein.
- Sicherung gegen Kurzschluss
- Stabile Außenverpackung
- Batterie muss so verpackt werden, dass sie sich nicht bewegen kann.
Über 100 Wh:
- Batterie muss vollständig von einer Innenverpackung umschlossen sein.
- Sicherung gegen Kurzschluss
- Bauartgeprüfte Außenverpackung
- Batterie muss so verpackt werden, dass sie sich nicht bewegen kann.
- UN-Nummer sowie Gefahrzettel 9a
- Dokumentation in den Beförderungspapieren