Zum Inhalt springen

Lithium-Ionen-Batterien

Lithium-Ionen-Batterien -
Was sind die Herausforderungen?

Lithium-Ionen-Batterien sind in der heutigen Welt allgegenwärtig und nicht mehr wegzudenken. Sie werden in einer Vielzahl von Elektrogeräten wie zum Beispiel

  • Smartphones
  • Laptops
  • Elektrowerkzeugen
  • Lampen
  • Elektrofahrzeuge wie E-Bikes
  • Industrieanlagen
  • und viele mehr

verwendet.

Lithium-Batterien sind zwar für den Alltag aus aktueller Sicht unverzichtbar, können aber auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen.
Besonders ihre Brand- und Explosionsgefahr sind eine große Herausforderung für Logistik und der Abfallwirtschaft. Lithium-Ion-Batterien, welche defekt oder beschädigt sind, stellen die größte Gefahr dar.
Aufgrund dieser potenziellen Gefahr sind Lithium-Batterien als Gefahrgut klassifiziert und unterliegen strengen Transport- und Verpackungsvorschriften.

Sind Lithium-Ionen-Batterien Gefahrgut?

Die Antwort lautet hier ganz klar: JA!
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh sind als Gefahrgutklasse 9 eingestuft.
Dies bedeutet, es gelten verschiedene Vorschriften, welche eingehalten werden müssen.

Gibt es Ausnahmen?

Bei Batterien mit einer Nennenergie unter 100 Wh (Berechnung = V x Ah) wie zum Beispiel Knopfzellen oder kleinere Geräte-Batterien (Beispiel: Akku für einen Akkuschrauber) gibt es eine Ausnahmeregelung, die die Anforderungen für den Versand erleichtert.

Bestimmungen für den sicheren Transport von Lithium-Ionen-Batterien

Lithium-Batterien werden im Gefahrgutrecht in verschiedene UN-Nummern klassifiziert:

  • UN 3090 Lithium-Metall-Batterie
  • UN 3091 Lithium-Metall-Batterie verpackt in oder mit Ausrüstung
  • UN 3480 Lithium-Ionen-Batterie
  • UN 3481 Lithium-Ionen-Batterie verpackt in oder mit Ausrüstung

 

Zusätzlich gibt es weitere UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge.

Welche Vorschriften gelten für Lithium-Batterien?

Sobald die Nennenergie der Batterie 100 Wh überschreitet, ist diese laut ADR als Gefahrgut eingestuft.

Eine unsachgemäße Verwendung kann eine große Gefahr darstellen.

Unter 100 Wh:

  • Batterie muss vollständig von einer Innenverpackung umschlossen sein.
  • Sicherung gegen Kurzschluss
  • Stabile Außenverpackung
  • Batterie muss so verpackt werden, dass sie sich nicht bewegen kann.
 

Über 100 Wh:

  • Batterie muss vollständig von einer Innenverpackung umschlossen sein.
  • Sicherung gegen Kurzschluss
  • Bauartgeprüfte Außenverpackung
  • Batterie muss so verpackt werden, dass sie sich nicht bewegen kann.
  • UN-Nummer sowie Gefahrzettel 9a
  • Dokumentation in den Beförderungspapieren

 

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt: Alle Beteiligte einer Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien müssen entsprechend geschult und unterwiesen sein!

Du hast Fragen zu den Anforderungen über Lithium-Ionen-Batterien? Dann kontaktiere mich hier direkt!

Cookie-Einstellungen