Zum Inhalt springen

Der Gefahrgutbeauftragter
nach ADR

 

Eine wichtige und unverzichtbare Person in einem Unternehmen, welches mit Gefahrgüter zu tun hat. 

Wann wird eigentlich ein Gefahrgutbeauftragter benötigt?

Hier hilft die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) einem weiter – oder vielleicht nicht?
Laut GbV sind alle Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern (Gefahrgüter) beteiligt sind, von dieser Verordnung betroffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass hierbei nicht nur die Beförderung selbst gemeint ist. Sondern alles, was mit einer Beförderung von Gefahrgüter zu tun hat – zum Beispiel das Verpacken, das Be- und Entladen, das Befüllen usw.
Dies hieße nun, dass alle Unternehmen, die von diesen Aufgaben betroffen sind, einen eigenen Gefahrgutbeauftragten benötigen – oder nicht?

Was heißt es nun eigentlich einen eigenen Gefahrgutbeauftragten zu haben? 

Nun, es heißt, dass ein Unternehmen eine Person mit gültigem IHK-Schulungsausweises je Verkehrsträger schriftlich bestellt – die sogenannte Gefahrgutbeauftragten-Bestellung. 

Insgesamt gibt es 4 Verkehrsträger:

  • Straße

  • Eisenbahn

  • Binnenschifffahrt

  • und See 

Die Beauftragung kann ein Mitarbeiter des Unternehmens übernehmen, oder an einen externen Dienstleister wie zum Beispiel Gefahrgutberatung Florian Herber vergeben werden.

Vorteile eines externen Dienstleisters:

Das Unternehmen muss selbst kein eigenes Personal hierzu ausbilden und spart dadurch für ihn wichtige Ressourcen. Besonders in der heutigen Zeit, wo Fachkräfte Mangelware sind. Des Weiteren ist ein Dienstleister aufgrund seiner regelmäßigen Schulungen immer „Up-to-date“. Denn die Verordnungen im Gefahrgut (ADR) ändern sich alle 2 Jahre.

Ausnahmen

Wie immer gibt es aber auch Ausnahmen, wo kein Gefahrgutbeauftragter benötigt wird. Denn die GbV gibt auch vor, welche Unternehmen keinen Gefahrgutbeauftragten benötigen.

Hier sind einige Beispiele:

Unternehmen, die lediglich Gefahrgüter als Freigestellte oder Begrenzte Menge befördern, sind von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Unternehmen auch ohne die Pflicht zur Bestellung die entsprechenden Unterweisungen beachten muss.
Handwerker und Privatpersonen sind ebenfalls von den Pflichten der Gefahrgutvorschriften befreit, sofern sie nicht mehr als 1000 Punkte befördern.

Was ist die 1000 Punkte Regel?

Gefahrgüter werden bestimmten Faktoren zugeordnet. Das Nettogewicht oder Volumen wird mit diesem Faktor multipliziert. Sind mehrere Gefahrgüter auf einem LKW (Beförderungseinheit) werden diese Zahlen miteinander addiert.
Überschreitet man nun 1000 Punkte, spricht man von einem Gefahrguttransport. Dann müssen alle Pflichten und Vorschriften des Gefahrgutrechts eingehalten werden.
Zusammengefasst kann man sagen, ist es wichtig zu wissen, ab wann ein Gefahrgutbeauftragter benötigt wird. Denn dieser kann ein Unternehmen gezielt unterstützen, vor Gefahren schützen und beraten.

 

Du benötigst zur Erfüllung der Pflichten einen erfahrenen Gefahrgutbeauftragten (Straße / See)?

Gerne mich hier direkt kontaktieren! 

FAQ-Bereich

Was genau sind die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten?

Die wichtigste Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten ist die beratende Tätigkeit. Er berät unterstützt Unternehmen bei der Einhaltungen aller gefahrgutrechtlichen Verordnungen und Gesetzen.

Welche Verkehrsträger gibt es im Bezug auf Gefahrgüter?

Im Gefahrgutrecht gibt es die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, See und zu guter Letzt der Verkehrsträger Luft.

Gefahrgutberatung Florian Herber ist im Besitz der Schulungsnachweise für Straße und See und darf somit für diese Verkehrsträger Straße und See als Gefahrgutbeauftragter tätig sein.  

Was sind die Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten?

Ein externer Dienstleister, wie es Gefahrgutberatung Florian Herber ist, hat den Vorteil, dass er durch seine regelmäßigen Schulungen und Tätigkeiten immer „Up-to Date“ ist, was die gesetzlichen Anforderungen betrifft. Des Weiteren spart ein Unternehmen durch eine externe Beauftragung wichtige Personalressourcen und muss einen eigenen Mitarbeiter nicht als Gefahrgutbeauftragter ausbilden.

Cookie-Einstellungen