Freigestellte Menge – Excepted Quantity
Im ADR gibt es noch eine weitere Erleichterung, welche man für den Versand von gefährlichen Güter nutzen kann – die sogenannte Freigestellte Menge.
Freigestellte Mengen unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR, jedoch müssen hierzu einige Anforderungen beachtet werden.
Diese Erleichterung kann für den Versand von Proben, welche gefährliche Güter beinhalten, interessant sein.